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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2016 - L 12 R 308/12   

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https://dejure.org/2016,100143
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2016 - L 12 R 308/12 (https://dejure.org/2016,100143)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.09.2016 - L 12 R 308/12 (https://dejure.org/2016,100143)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. September 2016 - L 12 R 308/12 (https://dejure.org/2016,100143)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2011 - L 9 R 231/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2016 - L 12 R 308/12
    Die Berufungen des Klägers gegen die Gerichtsbescheide des Sozialgerichts Stade vom 7.11.2012 (S 9 R 231/11 und S 9 R 446/11) und 14.2.2013 (S 9 R 452/12) werden zurückgewiesen.

    Hiergegen hat der Kläger am 26.4.2011 Klage vor dem Sozialgericht (SG) Stade erhoben (Verfahren S 9 R 231/11), das diese unter Darlegung der gesetzlichen Vorschriften abgewiesen hat (Gerichtsbescheid vom 7.11.2012).

    die Gerichtsbescheide des Sozialgerichts Stade vom 7.11.2012 (S 9 R 231/11 und S 9 R 446/11) sowie vom 14.2.2013 (S 9 R 452/12) aufzuheben und den Bescheid der Beklagten vom 6.12.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5.4.2011, ihren Rentenanpassungsbescheid zum 1.7.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.8.2011 sowie ihren Rentenanpassungsbescheid zum 1.7.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.10.2012 zu ändern, und 2. die Beklagte zu verurteilen, a) ihm eine höhere Altersrente unter Berücksichtigung seiner Schulzeiten im Gymnasium nach Vollendung des 17. Lebensjahres als beitragsfreie Zeiten zu gewähren, b) ihn als Rentner von der vollen Krankenversicherungspflicht zu befreien, c) ihn als Rentner von der vollen Pflegeversicherungspflicht zu befreien, d) ihn von der Mitteilungspflicht betreffend die Hinzuverdienstgrenze, betreffend andere bezogene Leistungen der Rentenversicherung sowie betreffend seinen gewöhnlichen Aufenthalt in den neuen Bundesländern oder im Ausland zu befreien, e) seine Rente entsprechend den Berechnungsvorschriften des Beamtenrechts zu ermitteln, f) seine Rente zum 1.7.2011 und zum 1.7.2012 entsprechend den Berechnungsvorschriften des Beamtenrechts zu erhöhen.

    Die Gerichtsbescheide des Sozialgerichts Stade vom 7.11.2012 (S 9 R 231/11 und S 9 R 446/11) sowie vom 14.2.2013 (S 9 R 452/12) und die angefochtenen Bescheide der Beklagten sind nicht zu beanstanden.

    Wegen der rentenrechtlichen Berücksichtigung der Schulzeiten im Gymnasium nach Vollendung des 17. Lebensjahres, wegen der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht sowie wegen der Mitteilungspflicht in Bezug auf die Hinzuverdienstgrenze, andere bezogene Leistungen der Rentenversicherung oder den gewöhnlichen Aufenthalt in den neuen Bundesländern oder im Ausland sowie wegen der Berechnung der Rente analog der Vorschriften des Beamtenrechts kann auf die zutreffenden Ausführungen des SG Stade im Gerichtsbescheid vom 7.11.2012 verwiesen werden (S 9 R 231/11), denen der Senat sich nach eigener Prüfung anschließt (§ 153 Abs. 2 SGG).

  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 824/03

    Rentenanpassung 2000 und Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2016 - L 12 R 308/12
    Den Senat vermögen aber - wie das SG - auch die vom Kläger dagegen geäußerten Bedenken nach Maßgabe des nationalen Verfassungsrechts bzw. des überstaatlichen Gemeinschafts- und sonstigen europäischen Rechts nicht zu überzeugen: Das BVerfG hat bereits zu vorangegangenen Rentenanpassungen bzw. zur Aussetzung der Rentenanpassung in früheren Jahren entschieden, dass ein schützenswertes Vertrauen in eine unbeschränkte und stetige Rentenerhöhung von Verfassungs wegen nicht besteht, weil weder die Rechtslage noch die Systematik der gesetzlichen Rentenversicherung eine entsprechende Automatik begründet (vgl. u.a. BVerfGE 64, 87, 104; BVerfG, Beschluss vom 26.7.2007 - 1 BvR 824/03 = SozR 4-2600 § 68 Nr. 2 m.w.N.).

    Die Regelungen über die Rentenanpassung dürfen lediglich nicht zu einer substanziellen Entwertung der durch die Eigenleistungen der Versicherten erreichten Ansprüche und Anwartschaften mit der Folge führen, dass diese im Ergebnis leerlaufen (vgl. erneut BVerfG, Beschluss vom 26.7.2007, a.a.O.).

  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 9/05 R

    Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2016 - L 12 R 308/12
    Gleichermaßen ist es nach verfassungsrechtlichen Maßstäben nicht geboten, die Anpassung der Versorgungsbezüge der Ruhestandsbeamten und die Anpassung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung in gleicher Weise, insbesondere in derselben Höhe, vorzunehmen (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt u.a. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 20.12.2007 - B 4 RA 9/05 R, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2011 - L 11 R 267/11

    Gesetzliche Rentenversicherung - Rentenanpassung 2010 - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2016 - L 12 R 308/12
    Im Anschluss daran haben die Instanzgerichte einheitlich zuletzt auch das (gänzliche) Unterbleiben einer Rentenerhöhung ("Nullrunde") zum 1.7.2010 (RWBestV 2010 v. 22.6.2010, BGBl. I, 816) als vereinbar mit den Grundrechten der Rentenbezieher und dem sonstigen Verfassungsrecht bewertet (vgl. u.a. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.5.2011 - L 2 KN 8/11; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.10.2011 - L 4 R 407/11; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2011 - L 11 R 267/11; LSG Hamburg, Urteil vom 19.10.2011 - L 2 R 3/11, jeweils in juris m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2011 - L 2 KN 8/11

    Bundeszuschuss; Eigentum; Inflation; Kaufkraft; Rente; Rentenanpassung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2016 - L 12 R 308/12
    Im Anschluss daran haben die Instanzgerichte einheitlich zuletzt auch das (gänzliche) Unterbleiben einer Rentenerhöhung ("Nullrunde") zum 1.7.2010 (RWBestV 2010 v. 22.6.2010, BGBl. I, 816) als vereinbar mit den Grundrechten der Rentenbezieher und dem sonstigen Verfassungsrecht bewertet (vgl. u.a. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.5.2011 - L 2 KN 8/11; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.10.2011 - L 4 R 407/11; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2011 - L 11 R 267/11; LSG Hamburg, Urteil vom 19.10.2011 - L 2 R 3/11, jeweils in juris m.w.N.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 31.10.2011 - L 4 R 407/11

    Aussetzung der Rentenanpassung 2010 rechtmäßig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2016 - L 12 R 308/12
    Im Anschluss daran haben die Instanzgerichte einheitlich zuletzt auch das (gänzliche) Unterbleiben einer Rentenerhöhung ("Nullrunde") zum 1.7.2010 (RWBestV 2010 v. 22.6.2010, BGBl. I, 816) als vereinbar mit den Grundrechten der Rentenbezieher und dem sonstigen Verfassungsrecht bewertet (vgl. u.a. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.5.2011 - L 2 KN 8/11; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.10.2011 - L 4 R 407/11; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2011 - L 11 R 267/11; LSG Hamburg, Urteil vom 19.10.2011 - L 2 R 3/11, jeweils in juris m.w.N.).
  • LSG Hamburg, 19.10.2011 - L 2 R 3/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2016 - L 12 R 308/12
    Im Anschluss daran haben die Instanzgerichte einheitlich zuletzt auch das (gänzliche) Unterbleiben einer Rentenerhöhung ("Nullrunde") zum 1.7.2010 (RWBestV 2010 v. 22.6.2010, BGBl. I, 816) als vereinbar mit den Grundrechten der Rentenbezieher und dem sonstigen Verfassungsrecht bewertet (vgl. u.a. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.5.2011 - L 2 KN 8/11; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.10.2011 - L 4 R 407/11; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2011 - L 11 R 267/11; LSG Hamburg, Urteil vom 19.10.2011 - L 2 R 3/11, jeweils in juris m.w.N.).
  • BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 820/79

    Verfassungsmäßigkeit des 21. Rentenanpassungsgesetzes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2016 - L 12 R 308/12
    Den Senat vermögen aber - wie das SG - auch die vom Kläger dagegen geäußerten Bedenken nach Maßgabe des nationalen Verfassungsrechts bzw. des überstaatlichen Gemeinschafts- und sonstigen europäischen Rechts nicht zu überzeugen: Das BVerfG hat bereits zu vorangegangenen Rentenanpassungen bzw. zur Aussetzung der Rentenanpassung in früheren Jahren entschieden, dass ein schützenswertes Vertrauen in eine unbeschränkte und stetige Rentenerhöhung von Verfassungs wegen nicht besteht, weil weder die Rechtslage noch die Systematik der gesetzlichen Rentenversicherung eine entsprechende Automatik begründet (vgl. u.a. BVerfGE 64, 87, 104; BVerfG, Beschluss vom 26.7.2007 - 1 BvR 824/03 = SozR 4-2600 § 68 Nr. 2 m.w.N.).
  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93

    Türkische Staatsangehörige - Landeserziehungsgeld - Bayern - Bundesrecht -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2016 - L 12 R 308/12
    Weitergehendes ergibt sich schließlich auch nicht aus den Bestimmungen der Europäischen Sozialcharta (ESC) vom 18.10.1961 (BGBl. 1964 11, 1262), die im Übrigen auch nicht unmittelbar gerichtlich geltend gemacht werden können (vgl. ESC, Anhang Teil III, sowie BSG, Urteil vom 3.11.1993 - 14 bREg 6/93 = SozR 3-6935 Allg Nr. 1), oder der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheit (Europäische Menschenrechtskonvention - EMRK) vom 4.11.1950 (BGBl. 1952 11, 685).
  • BSG, 02.04.2013 - B 12 R 32/12 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2016 - L 12 R 308/12
    Anders als die RWBestV 2010 sehen die Vorschriften zur Rentenanpassung 2011 sogar eine (wenn auch geringfügige) Rentenerhöhung vor (vgl. zur Rentenanpassung im Jahre 2011 bereits Urteil des Senates vom 17.12.2012 - L 12 R 32/12 -).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

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